Alle Schwimmbäder, ob öffentlich oder privat, benötigen Desinfektionsmittel um hygienisch einwandfreies Wasser zu erhalten.
Traditionsgemäß werden auf Chlor basierende Desinfektionsmittel benutzt. Diese Chlordesinfektionsmittel verursachen Probleme, weil sich chlorierte Nebenprodukte, wie z.B. Chloramine, bilden.
Die Bildung von Chloraminen liegt an der Reaktion des Chlors mit Ammoniak (oder Harnstoff), der durch den Badegast ins Wasser eingebracht wird. Diese Chloramine verursachen "rote Augen", Hautentzündungen, den charakteristischen Schwimmbadgeruch und stehen im Verdacht in hoher Konzentration krebsfördernd zu wirken.
Besonders in privaten Schwimmbädern, wo in den meisten Fällen keine Kontrolle der Dosierungen von Chlor-Desinfektionsmittel vorhanden ist, treten erhebliche Probleme auf.
Die derzeit in der Novellierung befindliche Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung schreibt eine Aufbereitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor.
Dazu zählt im wesentlichen die DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“. Darin sind Grenzwerte für Chloramine, gemessen als gebundenes Chlor (0,2 mg/l) und Trihalogenmethane, gemessen als Chloroform (0,02 mg/l) festgelegt.
Seit einigen Jahren werden immer mehr ABOX® UV-Anlagen der UMEX GmbH Kirchheim, zur Desinfektion von privaten Schwimmbädern und in Whirlpools eingesetzt.
Die wesentlichen Vorteile für den Einsatz von UV-Technologie zur Desinfektion sind einerseits die günstigen Betriebsbedingungen, anderseits der Wegfall oder zumindest die rapide Reduktion des Einsatzes von chemischen Mitteln.
Während mehrerer Tests mit UV-Desinfektionsanlagen in städtischen Schwimmbädern, konnte der gesamte Chlorverbrauch im Durchschnitt um 65% reduziert werden, ohne das die Anzahl der Bakterien im Wassers zunahm.
Die Konzentration von Chloraminen im Wasser wurde sogar noch drastischer verringert. Zum einen wegen der Zerstörung der gebildeten Chloramine durch das UV-Licht und zum anderen aufgrund der niedrigeren Chlordosierung.
Die Vermeidung von Chloraminen hatte den zusätzlichen Vorteil, dass Alterungen der Baumaterialien in und um den Schwimmbecken verlangsamt werden.
In privaten Schwimmbädern und monolitischen Schwimmbecken kann eine Wasseraufbereitung mit einer UV-Desinfektion unter günstigen Voraussetzungen ohne Zugabe von chemischen Mitteln arbeiten. Lediglich die saisonalen Inbetriebnahmen müssen chemisch mit der sogenannten „Stoßentkeimung“ durchgeführt werden.
Voraussetzung für einen nahezu chemisch freien Betrieb ist die permanente Kreislaufführung des Badewassers über geeignete Filtrations-Elemente sowie die UV-Desinfektion.